Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
- § 1 Zweck des Gesetzes
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Prävention durch Aufklärung
- § 4 Aufgaben des Robert Koch-Institutes
- § 5 Bund-Länder-Informationsverfahren
- § 6 Meldepflichtige Krankheiten
- § 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern
- § 8 Zur Meldung verpflichtete Personen
- § 9 Namentliche Meldung
- §10 Nichtnamentliche Meldung
- §11 Übermittlungen durch das Gesundheitsamt und die zuständige Landesbehörde
- §12 Meldungen an die Weltgesundheitsorganisation und das Europäische Netzwerk
- §13 Sentinel-Erhebungen
- §14 Auswahl der über Sentinel-Erhebungen zu überwachenden Krankheiten
- §15 Anpassung der Meldepflicht an die epidemische Lage
- §16 Allgemeine Maßnahmen der zuständigen Behörde
- §17 Besondere Maßnahmen der zuständigen Behörde, Rechtsverordnungen durch die Länder
- §18 Behördlich angeordnete Entseuchungen, Entwesungen, Bekämpfung von Krankheitserreger übertragenden Wirbeltieren, Kosten
- §19 Aufgaben des Gesundheitsamtes in besonderen Fällen
- §20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
- §21 Impfstoffe
- §22 Impfausweis
- §23 Nosokomiale Infektionen, Resistenzen
- §24 Behandlung übertragbarer Krankheiten
- §25 Ermittlungen, Unterrichtungspflichten des Gesundheitsamtes bei Blut-, Organ- oder Gewebespendern
- §26 Durchführung
- §27 Teilnahme des behandelnden Arztes
- §28 Schutzmaßnahmen
- §29 Beobachtung
- §30 Quarantäne
- §31 Berufliches Tätigkeitsverbot
- §32 Erlaß von Rechtsverordnungen
- §33 Gemeinschaftseinrichtungen
- §34 Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes
- §35 Belehrung für Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
- §36 Einhaltung der Infektionshygiene
- §37 Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch sowie von Schwimm- und Badebeckenwasser, Überwachung
- §38 Erlass von Rechtsverordnungen
- §39 Untersuchungen, Maßnahmen der zuständigen Behörde
- §40 Aufgaben des Umweltbundesamtes
- §41 Abwasser
- §42 Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote
- §43 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes
- §44 Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
- §45 Ausnahmen
- §46 Tätigkeit unter Aufsicht
- §47 Versagungsgründe, Voraussetzungen für die Erlaubnis
- §48 Rücknahme und Widerruf
- §49 Anzeigepflichten
- §50 Veränderungsanzeige
- §51 Aufsicht
- §52 Abgabe
- §53 Anforderungen an Räume und Einrichtungen, Gefahrenvorsorge
- §54 Benennung der Behörde
- §55 Angleichung an Gemeinschaftsrecht
- §56 Entschädigung
- §57 Verhältnis zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung
- §58 Aufwendungserstattung
- §59 Sondervorschrift für Ausscheider
- §60 Versorgung bei Impfschäden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
- §61 Gesundheitsschädensanerkennung
- §62 Heilbehandlung
- §63 Konkurrenz von Ansprüchen, Anwendung der Vorschriften nach dem Bundesversorgungsgesetz, Übergangsregelungen zum Erstattungsverfahren an die Krankenkassen
- §64 Zuständige Behörde für die Versorgung
- §65 Entschädigung bei behördlichen Maßnahmen
- §66 Zahlungsverpflichteter
- §67 Pfändung
- §68 Rechtsweg
- §69 Kosten
- §70 Aufgaben der Bundeswehr und des Gesundheitsamtes
- §71 Aufgaben nach dem Seemannsgesetz
- §72 Aufgaben des Eisenbahn-Bundesamtes
- §73 Bußgeldvorschriften
- §74 Strafvorschriften
- §75 Weitere Strafvorschriften
- §76 Einziehung
- §77 Übergangsvorschriften

