Schutzmaßnahmen im Bad sind in einer Norm (DIN 57100/VDE 100 Teil 701) festgelegt. Diese unterscheidet vier Bereiche:
- Bereich 0:
Im Innenbereich von Badewanne oder Dusche dürfen ausschließlich Leuchten der Schutzart IPX7 (geschützt gegen die Folgen von Eintauchen) eingesetzt werden.
- Bereich 1:
Im Umkreis von 60 Zentimetern um Brausekopf bzw. Bade- oder Duschwanne müssen die Leuchten mindestens der Schutzart IPX5 (geschützt gegen Strahlwasser) entsprechen.
- Bereich 2:
Die Leuchten müssen mindestens die Schutzart IPX4 (geschützt gegen Spritzwasser) haben. Dieser Bereich wird kleiner, wenn eine Trennwand die elektrischen Geräte vor Spritzwasser schützt.
- Verbleibender Raum:
Im verbleibenden Raum müssen keine Leuchten höherer Schutzart eingesetzt werden.
Steckdosen, auch wenn sie in die Leuchte eingebaut sind, und Schalter sind in den Bereichen 0, 1 und 2 nicht zugelassen. In Leuchten eingebaute Schalter sind dagegen erlaubt, dürfen jedoch die Schutzart nicht herabsetzten. Stromkreisleitungen für die Beleuchtung können nur im Bereich 2 und im verbleibenden Raum verlegt werden.
