
Rückwirkend zum 1. Januar 2006 können Wohn- und Hauseigentümer und auch Mieter jährlich 20% des Arbeitslohnes von der Steuer absetzen, wenn sie Handwerker mit Modernisierungsmassnahmen und/oder Reparaturen oder auch Wartungen beauftragen.
Die Rechnung wird im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung eingereicht. Der Steuerbonus wird dann im Nachhinein mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet (in 2007 für das Jahr 2006).
Die Ermässigung gibt´s für Arbeitsleistungen, die ab 1.Januar 2006 erbracht werden und setzt voraus, dass diese Aufwendungen durch eine Rechnung belegt werden können und die Zahlung auf das Konto des Leistungsbringers erfolgte.
Bitte beachten Sie: Material- und Lohnkosten müssen getrennt ausgewiesen werden. Den Steuernachlass gibt es nur für Lohn- und Fahrtkosten, aber nicht für Material.
Stichworte: Sparen
